Von der Beratung bis zur Genehmigung - Ihr kompletter Service für erfolgreiche Nutzungsänderungen. Schnell, zuverlässig und rechtssicher.


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Von der schnellen Einschätzung bis zur vollständigen Genehmigung – mit uns kommen Sie sicher und effizient ans Ziel.
Schnelle Ersteinschätzung zu Chancen, Risiken und Kosten – in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Komplette Antragstellung inklusive aller notwendigen Nachweise – von A bis Z betreut.
Rechtssicherheit vor dem Bauantrag. Klären Sie wichtige Fragen verbindlich, bevor Sie in einen vollständigen Antrag investieren.
Erstellung der Unterlagen für die Bildung von Wohneigentum gemäß WEG – präzise und fristgerecht. Voraussetzung für Einzelverkauf und Bankfinanzierung
Wir digitalisieren Ihre alten Bauaktenpläne effizient und präzise, ohne dass ein Aufmaß vor Ort erforderlich ist.
Wir beantragen bundesweit die Baugenehmigung für die Aufstellung Ihres Tiny Houses und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Klar strukturierte Entwürfe – sorgfältig abgestimmt und zielgerichtet auf Ihre Anforderungen ausgelegt.
Individuelle Beratung zu Ihrem Vorhaben – unkompliziert, verständlich und lösungsorientiert.
In vier einfachen Schritten zu Ihrer erfolgreichen Nutzungsänderung - transparent, effizient und rechtssicher.
Kostenlose Analyse Ihres Vorhabens und Beratung zu Machbarkeit und Genehmigungsverfahren.
Detaillierte Ausarbeitung der erforderlichen Unterlagen und Koordination aller Fachplaner.
Professionelle Einreichung bei den Behörden und kontinuierliche Kommunikation bis zur Genehmigung.
Erhalt der Baugenehmigung und Begleitung bei der Umsetzung bis zur finalen Abnahme.
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z.B. für eine Nutzungsänderung von Wohnraum zur Ferienwohnung
Alle Preise sind Richtwerte und können je nach Komplexität des Projekts variieren. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Nutzungsänderung erfolgreich umsetzen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Eine Genehmigung wird nötig, sobald ein Gebäude oder Gebäudeteil anders genutzt werden soll, als es die aktuelle Baugenehmigung oder der Bebauungsplan vorsieht – selbst wenn dafür keine baulichen Änderungen geplant sind.
Typische Beispiele:
Hinweis: Fehlende Pläne bekommst du häufig beim Bau- oder Katasteramt, über den ursprünglichen Architekten oder aus deinen Kauf-/Bauunterlagen.
Die Gesamtkosten hängen von Objektgröße, Komplexität und behördlichen Auflagen ab. Grobe Orientierungswerte:
* zzgl. MwSt. und behördlicher Gebühren. Preisangaben sind Erfahrungswerte.
Gesamt: ca. 2–4 Monate vom ersten Entwurf bis zur Genehmigung, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Eigentümer*innen oder von ihnen Bevollmächtigte können den Antrag einreichen. Unterschriftsberechtigt ist in den meisten Bundesländern jedoch nur eine bauvorlageberechtigte Person (z. B. Architekt*in, Bauingenieur*in). In wenigen Fällen kann der/die Eigentümer*in selbst bauvorlageberechtigt sein.
Ja. Die kurz- bis mittelfristige Vermietung gilt baurechtlich als Ferienwohnungs- oder Beherbergungsnutzung und unterscheidet sich von der klassischen Wohnnutzung. Daher ist in der Regel eine Nutzungsänderung (und mancherorts zusätzlich eine Zweckentfremdungsgenehmigung) erforderlich.
Du kannst Unterlagen zusammenstellen und Behördengänge erledigen. Für die zeichnerischen Nachweise, Brandschutz- und Stellplatzberechnungen usw. ist jedoch meist Fachwissen nötig. Eine Zusammenarbeit mit einem/einer Architekt*in oder Ingenieur*in spart häufig Zeit und reduziert Rückfragen des Bauamts.
Der Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen auf einem Grundstück zulässig sind (z. B. reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet). Liegt deine gewünschte Nutzung außerhalb dieser Vorgaben, kann sie nur per Befreiung/Abweichung oder gar nicht genehmigt werden.
Für Umnutzungen, die barrierefreien Wohnraum schaffen oder Dämmmaßnahmen integrieren, existieren teilweise KfW- bzw. Landesprogramme. Auch steuerliche Abschreibungen („Absetzung für Abnutzung", Denkmal-AfA) können möglich sein – sprich frühzeitig mit Steuerberatung und Förderbank.