Architekturbüro für Nutzungsänderungen

Wir machen Nutzungsänderung möglich.

Von der ersten Beratung bis zur behördlichen Genehmigung – deutschlandweit, rechtssicher und persönlich.

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+20Jahre
Erfahrung
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Architekturbüro für Nutzungsänderungen

Nutzuu macht Nutzungsänderung möglich!

Von der ersten Beratung bis zur behördlichen Genehmigung: Wir begleiten Ihre Nutzungsänderung als eingetragene Architekten – deutschlandweit, rechtssicher und persönlich.

Kostenlose Erstberatung durch Architekten
Deutschlandweiter Architektenservice
Direkte Betreuung bis zur Genehmigung
Transformation in Aktion
Zusätzliche
Rendite
+2.500€
pro Monat

Strukturiert, rechtssicher und architektonisch begleitet

+1.000
Erfolgreich begleitete Nutzungsänderungen
97,9%
Genehmigungsquote bei begleiteten Projekten¹
+20 Jahre
Architekturerfahrung
Ø +2.500 €
Zusätzliche Einnahmen pro Monat²

Erfahren Sie, wie wir als eingetragene Architekten Nutzungsänderungen prüfen, planen und bis zur Genehmigung begleiten – effizient, transparent und ohne Vermittlung.

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Unsere Leistungen

Von der schnellen Einschätzung bis zur vollständigen Genehmigung – mit uns kommen Sie sicher und effizient ans Ziel.

Vorab Check

Prüfe schnell, ob dein Vorhaben machbar ist. Unsere Architekten liefern eine klare Ersteinschätzung innerhalb von 7 Werktagen.

  • Klare Ersteinschätzung in 7 Werktagen
  • Fehlplanungen frühzeitig vermeiden
  • Für alle Nutzungsarten geeignet
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Nutzungsänderung

Wir erstellen Pläne, bereiten den Antrag vor und begleiten das gesamte Genehmigungsverfahren – direkt durch eingetragene Architekten.

  • Komplette Antragsunterlagen aus einer Hand
  • Für Ferienwohnung, Gewerbe & mehr
  • Bundesweite Architektenbegleitung
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Bauvoranfrage

Kläre die wichtigsten Fragen verbindlich, bevor du in den Vollantrag investierst – Formulierung, Unterlagen und Einreichung durch Architekten.

  • Planungsrechtliche Zulässigkeit klären
  • Verbindliche Antwort vom Bauamt
  • Ausarbeitung durch eingetragene Architekten
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Abgeschlossenheitserklärung

Wir erstellen Aufteilungspläne und behördliche Unterlagen für WEG-Teilung, Einzelverkauf oder getrennte Nutzungen – rechtssicher.

  • Prüffähige Aufteilungspläne erstellen
  • Grundlage für WEG & Einzelverkauf
  • Direkte Abstimmung mit Notar & Amt
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Pläne digitalisieren

Aus Papier, Foto oder PDF werden saubere, maßstäbliche CAD-Pläne – behördentauglich, druckfertig und sofort weiterverwendbar.

  • Präzise CAD-Digitalisierung erstellen
  • Behördentaugliche Planunterlagen
  • Kein Aufmaß vor Ort erforderlich
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Bauantrag Tiny House

Wir prüfen dein Grundstück, klären das Planungsrecht und erstellen den vollständigen Bauantrag – bundesweit durch Architekten.

  • Kompletter Bauantrag aus einer Hand
  • Grundstücksprüfung & Machbarkeit
  • Bundesweite Antragsstellung möglich
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Entwurf

Wir entwickeln Grundrisse, Konzepte und Entscheidungsgrundlagen – durch eingetragene Architekten oder passende Fachpartner vor Ort.

  • Individuelle Entwürfe für jedes Projekt
  • Flexible Umsetzung mit Fachpartnern
  • Genehmigungsorientierte Planung
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Frag den Architekt

Schnelle fachliche Antwort auf deine konkrete Frage – ob baurechtlich, planerisch oder technisch, unkompliziert und ohne Antrag.

  • Schnelle Antwort auf Einzelfragen
  • Ideal vor Kauf- oder Umbauvorhaben
  • Ohne Antrag oder Projektbindung
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Der Weg zur genehmigten Nutzungsänderung

So begleiten unsere Architekten Ihre Nutzungsänderung

In vier klaren Schritten begleiten wir Ihre Nutzungsänderung – von der ersten Prüfung bis zur behördlichen Genehmigung.

1

Erstberatung & Vorprüfung

Kostenlose architektonische Ersteinschätzung Ihres Vorhabens. Wir prüfen Machbarkeit, Genehmigungsfähigkeit und den richtigen Verfahrensweg.

2

Planung durch Architekten

Detaillierte Ausarbeitung aller erforderlichen Unterlagen durch eingetragene Architekten – inklusive Koordination notwendiger Fachplaner.

3

Antragstellung & Behördenkommunikation

Fachgerechte Einreichung bei den zuständigen Behörden und kontinuierliche Kommunikation bis zur Entscheidung.

4

Genehmigung & Umsetzung

Erhalt der behördlichen Genehmigung und architektonische Begleitung der Umsetzung bis zur finalen Abnahme.

Bereit für den Nutzuu Vorab-Check?

Jetzt Vorab-Check starten

WARUM NUTZUU?

Warum Nutzungsänderung mit Nutzuu?

Nutzuu ist kein Vermittler und keine Vertriebsplattform. Wir sind ein Architekturbüro mit Spezialisierung auf Nutzungsänderungen – und übernehmen Ihre Planung selbst.

Was Nutzuu anders macht

Echte Architekten statt Vertrieb

Ihre Nutzungsänderung wird nicht verkauft oder weitergereicht. Sie sprechen von Anfang an mit Architekten, die planen, abstimmen und Verantwortung übernehmen.

Klare fachliche Verantwortung

Wir übernehmen die architektonische Planung und die Kommunikation mit den Behörden. Keine Umwege, keine unklaren Zuständigkeiten, keine Überraschungen.

Fokus auf Genehmigungsfähigkeit

Unser Ziel ist nicht der schnelle Abschluss, sondern die behördlich genehmigte Nutzung. Deshalb prüfen wir Vorhaben realistisch – auch wenn das manchmal bedeutet, ehrlich Nein zu sagen.

Deutschlandweit – mit lokalem Verständnis

Wir arbeiten bundesweit, kennen aber die unterschiedlichen Anforderungen der Bauordnungen und Behördenpraxis.

Andere Anbieter

  • Leadplattform oder Vertrieb
  • Keine eigenen Architekten
  • Weiterleitung an externe Büros
  • Unklare Verantwortung
  • Fokus auf Vertragsabschluss

Nutzuu

  • Eingetragene Architekten
  • Eigene Planung & Genehmigungsbegleitung
  • Direkter Ansprechpartner
  • Klare fachliche Verantwortung
  • Fokus auf Genehmigung & Ergebnis

Für wen Nutzuu die richtige Wahl ist

Nutzuu ist richtig für Sie, wenn Sie:

  • eine Nutzungsänderung rechtssicher umsetzen möchten
  • mit Architekten statt Vermittlern arbeiten wollen
  • eine realistische Einschätzung statt leere Versprechen erwarten
  • Wert auf Struktur, Verantwortung und Ergebnis legen

Wenn Nutzungsänderung, dann Nutzuu!

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Was kostet eine Nutzungsänderung
bei Nutzuu?

z.B. für eine Nutzungsänderung von Wohnraum zur Ferienwohnung

BASIC

Nutzungsänderung bis ca. 50 m²
ab 999 €
zzgl. MwSt

Enthaltene Architektenleistungen

  • Erstellung der erforderlichen Planunterlagen
  • Antragsunterlagen mit Architekten-Unterschrift
  • Bau- und Betriebsbeschreibung
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Amtliche Formulare & statistischer Erhebungsbogen
Am häufigsten gewählt

STANDARD (empfohlen)

Nutzungsänderung bis ca. 100 m²
ab 1.499 €
zzgl. MwSt

Enthaltene Architektenleistungen

  • Alle Leistungen aus BASIC
  • Erweiterte Planung & Abstimmung
  • Koordination notwendiger Fachunterlagen
  • Vollständige Antragstellung

PREMIUM

Nutzungsänderung bis ca. 200 m²
ab 1.999 €
zzgl. MwSt

Enthaltene Architektenleistungen

  • Alle Leistungen aus STANDARD
  • Erweiterte Projektbegleitung
  • Komplexere Nutzungsänderungen
  • Erhöhter Abstimmungsaufwand mit Behörden

Alle genannten Preise sind Orientierungswerte. Der tatsächliche Aufwand einer Nutzungsänderung hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Starten Sie jetzt Ihr Projekt

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Nutzungsänderung erfolgreich umsetzen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Eine Genehmigung wird nötig, sobald ein Gebäude oder Gebäudeteil anders genutzt werden soll, als es die aktuelle Baugenehmigung oder der Bebauungsplan vorsieht – selbst wenn dafür keine baulichen Änderungen geplant sind.

Typische Beispiele:

  • Ausbau eines Dachbodens oder Kellers zu Wohnraum
  • Umwandlung eines Einzelhandels in ein Kosmetik- oder Friseurstudio
  • Nutzung einer Wohnung als Ferienunterkunft (Airbnb etc.)
  • Aufteilung eines Einfamilien- zum Zweifamilienhaus
  • Schaffung von Wohnraum in ehemaligen Gewerbeflächen
  • Einrichtung eines Restaurants in bisherigen Wohn- oder Büroräumen
  • Aktuelle, bemaßte Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte)
  • Lageplan mit Darstellung der Nachbarbebauung
  • Kurzbeschreibung der geplanten neuen Nutzung
  • Evtl. Nachweis Stellplätze, Schallschutz- oder Brandschutznachweise

Hinweis: Fehlende Pläne bekommst du häufig beim Bau- oder Katasteramt, über den ursprünglichen Architekten oder aus deinen Kauf-/Bauunterlagen.

Die Gesamtkosten hängen von Objektgröße, Komplexität und behördlichen Auflagen ab. Grobe Orientierungswerte:

Klein (1 Raum)ab ≈ 1.000 €
Mittel (Wohnung, Laden)1.500 – 2.500 €
Groß (Gewerbehalle, Mehrfamilienhaus)> 3.000 €

* zzgl. MwSt. und behördlicher Gebühren. Preisangaben sind Erfahrungswerte.

Aufbereitung Unterlagen1–3 Wochen
Fachplanung/Zeichnungen1–3 Wochen
Prüfung durch Bauamt4–12 Wochen

Gesamt: ca. 2–4 Monate vom ersten Entwurf bis zur Genehmigung, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Eigentümer*innen oder von ihnen Bevollmächtigte können den Antrag einreichen. Unterschriftsberechtigt ist in den meisten Bundesländern jedoch nur eine bauvorlageberechtigte Person (z. B. Architekt*in, Bauingenieur*in). In wenigen Fällen kann der/die Eigentümer*in selbst bauvorlageberechtigt sein.

  • Nutzungsuntersagung oder behördlich angeordneter Rückbau
  • Bußgelder bis zu 50.000 € (regional unterschiedlich)
  • Versicherungsschutz kann entfallen
  • Persönliche Haftung bei Personen- oder Sachschäden

Ja. Die kurz- bis mittelfristige Vermietung gilt baurechtlich als Ferienwohnungs- oder Beherbergungsnutzung und unterscheidet sich von der klassischen Wohnnutzung. Daher ist in der Regel eine Nutzungsänderung (und mancherorts zusätzlich eine Zweckentfremdungsgenehmigung) erforderlich.

Du kannst Unterlagen zusammenstellen und Behördengänge erledigen. Für die zeichnerischen Nachweise, Brandschutz- und Stellplatzberechnungen usw. ist jedoch meist Fachwissen nötig. Eine Zusammenarbeit mit einem/einer Architekt*in oder Ingenieur*in spart häufig Zeit und reduziert Rückfragen des Bauamts.

Der Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen auf einem Grundstück zulässig sind (z. B. reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet). Liegt deine gewünschte Nutzung außerhalb dieser Vorgaben, kann sie nur per Befreiung/Abweichung oder gar nicht genehmigt werden.

Für Umnutzungen, die barrierefreien Wohnraum schaffen oder Dämmmaßnahmen integrieren, existieren teilweise KfW- bzw. Landesprogramme. Auch steuerliche Abschreibungen („Absetzung für Abnutzung", Denkmal-AfA) können möglich sein – sprich frühzeitig mit Steuerberatung und Förderbank.