Von der ersten Beratung bis zur behördlichen Genehmigung – deutschlandweit, rechtssicher und persönlich.
Von der ersten Beratung bis zur behördlichen Genehmigung: Wir begleiten Ihre Nutzungsänderung als eingetragene Architekten – deutschlandweit, rechtssicher und persönlich.
Erfahren Sie, wie wir als eingetragene Architekten Nutzungsänderungen prüfen, planen und bis zur Genehmigung begleiten – effizient, transparent und ohne Vermittlung.
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Von der schnellen Einschätzung bis zur vollständigen Genehmigung – mit uns kommen Sie sicher und effizient ans Ziel.
Prüfe schnell, ob dein Vorhaben machbar ist. Unsere Architekten liefern eine klare Ersteinschätzung innerhalb von 7 Werktagen.
Wir erstellen Pläne, bereiten den Antrag vor und begleiten das gesamte Genehmigungsverfahren – direkt durch eingetragene Architekten.
Kläre die wichtigsten Fragen verbindlich, bevor du in den Vollantrag investierst – Formulierung, Unterlagen und Einreichung durch Architekten.
Wir erstellen Aufteilungspläne und behördliche Unterlagen für WEG-Teilung, Einzelverkauf oder getrennte Nutzungen – rechtssicher.
Aus Papier, Foto oder PDF werden saubere, maßstäbliche CAD-Pläne – behördentauglich, druckfertig und sofort weiterverwendbar.
Wir prüfen dein Grundstück, klären das Planungsrecht und erstellen den vollständigen Bauantrag – bundesweit durch Architekten.
Wir entwickeln Grundrisse, Konzepte und Entscheidungsgrundlagen – durch eingetragene Architekten oder passende Fachpartner vor Ort.
Schnelle fachliche Antwort auf deine konkrete Frage – ob baurechtlich, planerisch oder technisch, unkompliziert und ohne Antrag.
Der Weg zur genehmigten Nutzungsänderung
In vier klaren Schritten begleiten wir Ihre Nutzungsänderung – von der ersten Prüfung bis zur behördlichen Genehmigung.
Kostenlose architektonische Ersteinschätzung Ihres Vorhabens. Wir prüfen Machbarkeit, Genehmigungsfähigkeit und den richtigen Verfahrensweg.
Detaillierte Ausarbeitung aller erforderlichen Unterlagen durch eingetragene Architekten – inklusive Koordination notwendiger Fachplaner.
Fachgerechte Einreichung bei den zuständigen Behörden und kontinuierliche Kommunikation bis zur Entscheidung.
Erhalt der behördlichen Genehmigung und architektonische Begleitung der Umsetzung bis zur finalen Abnahme.
WARUM NUTZUU?
Nutzuu ist kein Vermittler und keine Vertriebsplattform. Wir sind ein Architekturbüro mit Spezialisierung auf Nutzungsänderungen – und übernehmen Ihre Planung selbst.
Ihre Nutzungsänderung wird nicht verkauft oder weitergereicht. Sie sprechen von Anfang an mit Architekten, die planen, abstimmen und Verantwortung übernehmen.
Wir übernehmen die architektonische Planung und die Kommunikation mit den Behörden. Keine Umwege, keine unklaren Zuständigkeiten, keine Überraschungen.
Unser Ziel ist nicht der schnelle Abschluss, sondern die behördlich genehmigte Nutzung. Deshalb prüfen wir Vorhaben realistisch – auch wenn das manchmal bedeutet, ehrlich Nein zu sagen.
Wir arbeiten bundesweit, kennen aber die unterschiedlichen Anforderungen der Bauordnungen und Behördenpraxis.
Nutzuu ist richtig für Sie, wenn Sie:
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z.B. für eine Nutzungsänderung von Wohnraum zur Ferienwohnung
Alle genannten Preise sind Orientierungswerte. Der tatsächliche Aufwand einer Nutzungsänderung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Nutzungsänderung erfolgreich umsetzen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Eine Genehmigung wird nötig, sobald ein Gebäude oder Gebäudeteil anders genutzt werden soll, als es die aktuelle Baugenehmigung oder der Bebauungsplan vorsieht – selbst wenn dafür keine baulichen Änderungen geplant sind.
Typische Beispiele:
Hinweis: Fehlende Pläne bekommst du häufig beim Bau- oder Katasteramt, über den ursprünglichen Architekten oder aus deinen Kauf-/Bauunterlagen.
Die Gesamtkosten hängen von Objektgröße, Komplexität und behördlichen Auflagen ab. Grobe Orientierungswerte:
* zzgl. MwSt. und behördlicher Gebühren. Preisangaben sind Erfahrungswerte.
Gesamt: ca. 2–4 Monate vom ersten Entwurf bis zur Genehmigung, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Eigentümer*innen oder von ihnen Bevollmächtigte können den Antrag einreichen. Unterschriftsberechtigt ist in den meisten Bundesländern jedoch nur eine bauvorlageberechtigte Person (z. B. Architekt*in, Bauingenieur*in). In wenigen Fällen kann der/die Eigentümer*in selbst bauvorlageberechtigt sein.
Ja. Die kurz- bis mittelfristige Vermietung gilt baurechtlich als Ferienwohnungs- oder Beherbergungsnutzung und unterscheidet sich von der klassischen Wohnnutzung. Daher ist in der Regel eine Nutzungsänderung (und mancherorts zusätzlich eine Zweckentfremdungsgenehmigung) erforderlich.
Du kannst Unterlagen zusammenstellen und Behördengänge erledigen. Für die zeichnerischen Nachweise, Brandschutz- und Stellplatzberechnungen usw. ist jedoch meist Fachwissen nötig. Eine Zusammenarbeit mit einem/einer Architekt*in oder Ingenieur*in spart häufig Zeit und reduziert Rückfragen des Bauamts.
Der Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen auf einem Grundstück zulässig sind (z. B. reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet). Liegt deine gewünschte Nutzung außerhalb dieser Vorgaben, kann sie nur per Befreiung/Abweichung oder gar nicht genehmigt werden.
Für Umnutzungen, die barrierefreien Wohnraum schaffen oder Dämmmaßnahmen integrieren, existieren teilweise KfW- bzw. Landesprogramme. Auch steuerliche Abschreibungen („Absetzung für Abnutzung", Denkmal-AfA) können möglich sein – sprich frühzeitig mit Steuerberatung und Förderbank.